Über uns

Wir sind ein unabhängiges Fachbüro für industrielle Prüfdienstleistungen und haben uns spezialisiert auf die Durchführung von Prüfungen nach

  • DGUV V3  (alt BGV A3) --- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,

  • DGUV Regel 108-007 DIN EN 15635  (alt BGR 234) --- Regale und Lagereinrichtungen

  • DGUV Inf. 208-016  (alt BGV D36) --- Leitern, Tritte und Aufstiege

  • DGUV V68   (alt BGV D27)  --- Flurförderfahrzeuge,

  • DGUV V54  (alt BGV D8) --- Winden, Hub - und Zuggeräte,

  • BGV D28 --- Lastaufnahmemittel

  • ASR A1.6 / A1.7 --- kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster,

  • DIN EN 15095 -- kraftbetätigte Umlaufregale ("Paternoster") 

  • BGR 233  (alt ZH 1/156)  --- Ladebrücken und fahrbare Rampen

  • DGUV V52   --- wiederkehrende Prüfungen an Kranen (§26)

  • WHG §62 / BTI Stahlwannenrichtlinie  (alt WHG §19) --- Wannen und Auffangvorrichtungen

  • DGUV V81 DGUV Inf. 202-021  DIN EN 14434  ---  sichere Schultafeln  

Sämtliche Prüfungen erfolgen auf Grundlage der TRBS 1203.

  • Wir führen nur Prüfungen durch, für welche wir auch zertifiziert sind.

  • Wir arbeiten in allen Branchen.

  • Wir arbeiten in Behörden und Verwaltungen.

  • Wir sind HACCP - geschult.

  • Wir sind bundesweit im Einsatz.

  • Wir unterweisen, schulen und zertifizieren.

  • Unsere SCC - Dokumente werden ständig aktualisiert.

  • Unsere Prüfmittel werden regelmäßig durch dafür zertifizierte Unternehmen kalibriert.

  • Unsere Dokumentationen sind gerichtsfest.

  • Unsere Prüfzeiten richten sich nach Ihren Bedürfnissen, ohne den Betriebsablauf zu beeinträchtigen.

Zudem übernehmen wir die turnusmäßige Funktionsüberwachung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Augen - und Körperduschen in chemischen Abteilungen jeweils nach individueller Maßgabe des Kunden. Unsere Leistung beinhaltet Erfassung, Markierung mit Barcodes und Prüfplakette, Prüfung und abschließende gerichtsfeste Dokumentation als Liste oder als Einzelnachweis, auf speziellen Wunsch auch in beiden Varianten. Lassen Sie sich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch durch unsere Referenzen von unserer Kompetenz überzeugen.

Nur Eines können wir Ihnen nicht anbieten:
Wir liefern keine Gefälligkeitsbewertungen. Was nicht den Regeln entspricht, wird gekennzeichnet und auch so dokumentiert.
Nur so können Sie sicher sein, eine gerichtsfeste und versicherungskonforme Dokumentation des Status Quo der Beschaffenheit Ihrer Betriebsmittel vorlegen zu können.