
sichere Schultafeln DGUV Inf. 202 - 021
Da Schultafeln ein beachtliches Gefährdungspotential darstellen (insbesondere durch unsachgemäße Nutzung, großes Gewicht und schwache Wände) und erhöhten Sicherheitsanforderungen unterliegen, sind jährliche Inspektionen für Schultafeln unerlässlich.
Die regelmäßige fachmännische Hauptuntersuchung durch eine befähigte Person ist die Voraussetzung für die sichere Nutzung der Schultafel. Die Prüfung von Schultafeln nach DGUV Information 202-021 umfasst eine Sichtprüfung und eine detaillierte Begutachtung aller Tafelkomponenten, Montageeinrichtungen und Befestigungen. Diese Tätigkeit erfordert entsprechende Fachkenntnisse, Aus-/Fortbildung und Erfahrungen und darf nur von einem Fachunternehmen oder einer entsprechend ausgebildeten Person ausgeführt werden.
Der Träger der Ausbildungseinrichtung hat die Prüffristen zur Prüfung von Schultafeln nach DGUV Information 202-021 festzulegen. Als Orientierungskriterium können die Mängellisten der bisherigen Prüfungen herangezogen werden.
Zur Prüfung von Schultafeln nach DGUV Information 202-021 muss die befähigte Person über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Diese orientieren sich an der Berufsausbildung, Berufserfahrung und Berufstätigkeit. Die Person muss eine Berufsausbildung absolviert haben, die der Berufstätigkeit entspricht und es ermöglicht, die erworbenen Fachkenntnisse professionell umzusetzen. Die befähigte Person muss sich im Berufsleben mit DGUV-Prüfungen beschäftigen. Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der Prüfung von Schultafeln nach DGUV Information 202-021 und eine entsprechende Weiterbildung sind erforderlich. Wichtig sind auch die technischen Kenntnisse bezüglich der zu prüfenden Objekte.
Zusätzlich zu den Anforderungen an mechanische Objekte kommen bei der Prüfung interaktiver elektronischer Tafelsysteme noch die DGUV-Anforderungen der elektrischen Sicherheit hinzu. Eine regelmäßige VDE-Prüfung von interaktiven Tafelsystemen durch eine befähigte Elektrofachkraft mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten ist zusätzlich erforderlich. Die elektrotechnische Schultafelprüfung ist für Bildungseinrichtungen und Schulen verpflichtend und erfolgt nach VDE 0701/0702 DGUV V3. Die gesetzliche Grundlage für die DGUV/VDE Prüfung ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 2 Abs. 6).
1. Sichtkontrolle
Dabei werden lediglich visuelle Auffälligkeiten bezüglich Zustand und Funktionsfähigkeiten überprüft.
2. Funktionskontrolle
Die Funktionskontrolle ist der zweite Schritt, um Aussagen über den Zustand der Tafel zu erhalten. Schäden kündigen oft schon frühzeitig Einschränkungen während der Nutzung an.
3. Überprüfung der Verbindungen sowie Lagerungen unter Belastung
Einige Mängel können jedoch weder durch Sicht- noch durch Funktionskontrollen erkannt werden und erfordern ein großes Maß an Erfahrung sowie technische Detailkenntnisse. Dazu gehören vor allem eine Lockerung von Befestigungsschrauben, ein erhöhtes Spiel in Führungsschienen oder Lagerungen sowie die Funktion der oberen und unteren Hubbegrenzungen.
4. Protokollierung des Status Quo der Beschaffenheit der Schultafeln
Eine Dokumentation der Tafelprüfungen ist vor allem wichtig, wenn es trotz aller Umsicht zu einem Schadensfall kommen sollte. Für die Schulleitung bietet das Protokoll zudem bei künftigen Beschaffungsmaßnahmen eine Entscheidungshilfe. Reparaturanfällige Modelle können dadurch sofort ausgeschlossen werden.